Allgemeine Geschäftsbedingungen der

GRUNDT GmbH
Geschäftsbereich: DER BESCHRIFTER

 

§ 1 Geltung

(1) Die DER BESCHRIFTER GmbH befasst sich in ihrem Geschäftsbereich DER BESCHRIFTER mit der Herstellung und dem Verkauf von Schil- dern und Lichtreklame an Unternehmen, sowie der Werbegestaltung an Fahrzeugen. Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote von DER BESCHRIFTER erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Lieferbedingungen. Soweit Lackierungen oder Reparaturen/Instandset- zungen Vertragsbestandteil sind (zum Beispiel an Fahrzeugen, Gehäusen o.ä.) gelten daneben die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Karosserie- und Lackierzentrums, die Sie in den Räumen Brauerstr. 21 einsehen oder per Email bei info@grundt-gmbh.de anfordern können. (2) Diese sind Bestandteil aller Verträge, die DER BESCHRIFTER mit seinen Vertragspartnern (nachfolgend auch „Auftraggeber“ genannt) über die von ihm angebotenen Lieferungen oder Leistungen schließt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Auftraggeber, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.
(3) Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn DER BESCHRIFTER ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn DER BESCHRIFTER auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.

 

§ 2 Angebot und Vertragsabschluss

(1) Alle Angebote von DER BESCHRIFTER sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten. Bestellungen oder Aufträge kann DER BESCHRIFTER innerhalb von vierzehn Tagen nach Zugang annehmen.
(2) Allein maßgeblich für die Rechtsbeziehungen zwischen DER BESCHRIFTER und Auftraggeber ist der schriftlich geschlossene Auftrag bzw. Kaufvertrag, einschließlich dieser Allgemeinen Lieferbedingungen. Dieser gibt alle Abreden zwischen den Vertragsparteien zum Vertragsge- genstand vollständig wieder. Mündliche Zusagen von DER BESCHRIFTER vor Abschluss dieses Vertrages sind rechtlich unverbindlich und mündliche Abreden der Vertragsparteien werden durch den schriftlichen Vertrag ersetzt, sofern sich nicht jeweils ausdrücklich aus ihnen ergibt, dass sie verbindlich fortgelten.
(3) Ergänzungen und Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen einschließlich dieser Allgemeinen Lieferbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mit Ausnahme von Geschäftsführern oder Prokuristen sind die Mitarbeiter von DER BESCHRIFTER nicht berech- tigt, hiervon abweichende mündliche Abreden zu treffen. Zur Wahrung der Schriftform genügt die Übermittlung per Telefax, im Übrigen ist die telekommunikative Übermittlung, insbesondere per E-Mail, nicht ausreichend.
(4) Angaben von DER BESCHRIFTER zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung (zB. Gewichte, Maße, Gebrauchswerte, Belastbarkeit, To- leranzen und technische Daten) sowie unsere Darstellungen desselben (zB. Zeichnungen und Abbildungen) sind nur annähernd maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Sie sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferung oder Leistung. Handelsübliche Abweichungen und Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, sowie die Ersetzung von Bauteilen durch gleichwertige Teile sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen.
(5) DER BESCHRIFTER behält sich das Eigentum oder Urheberrecht an allen von ihm abgegebenen Angeboten und Kostenvoranschlägen sowie dem Auftraggeber zur Verfügung gestellten Zeichnungen, Abbildungen, Berechnungen, Prospekten, Katalogen, Modellen, Werkzeugen und anderen Unterlagen und Hilfsmitteln vor. Der Auftraggeber darf diese Gegenstände ohne ausdrückliche Zustimmung von DER BESCHRIF- TER weder als solche noch inhaltlich Dritten zugänglich machen, sie bekannt geben, selbst oder durch Dritte nutzen oder vervielfältigen. Er hat auf Verlangen von DER BESCHRIFTER diese Gegenstände vollständig an diesen zurückzugeben und eventuell gefertigte Kopien zu ver- nichten, wenn sie von ihm im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht mehr benötigt werden oder wenn Verhandlungen nicht zum Abschluss eines Vertrages führen.

§ 3 Preise und Zahlung

(1) Die Preise gelten für den in den Auftragsbestätigungen aufgeführten Leistungs- und Lieferungsumfang. Mehr- oder Sonderleistungen werden gesondert berechnet. Die Preise verstehen sich in EURO ab Werk zuzüglich Verpackung, Transport, Dienstleistungen (zum Beispiel Installation) und der gesetzlichen Mehrwertsteuer, bei Exportlieferungen Zoll sowie Gebühren und anderer öffentlicher Abgaben.
(2) Soweit den vereinbarten Preisen die Listenpreise von DER BESCHRIFTER zugrunde liegen und die Lieferung erst mehr als vier Monate nach Vertragsschluss erfolgen soll, gelten die bei Lieferung gültigen Listenpreise (jeweils abzüglich eines vereinbarten prozentualen oder festen Rabatts).
(3) Rechnungsbeträge sind innerhalb von dreißig Tagen ohne jeden Abzug zu bezahlen, sofern nicht etwas anderes schriftlich vereinbart ist. Maßgebend für das Datum der Zahlung ist der Eingang bei DER BESCHRIFTER. Schecks gelten erst nach Einlösung als Zahlung. Leistet der Auftraggeber bei Fälligkeit nicht, so sind die ausstehenden Beträge ab dem Tag der Fälligkeit mit 8% über dem Basiszinssatz p. a. zu verzin- sen; die Geltendmachung höherer Zinsen und weiterer Schäden im Falle des Verzugs bleibt unberührt.
(4) Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Auftraggebers oder die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
(5) DER BESCHRIFTER ist nach eigener Wahl berechtigt, Vorkasse zu verlangen oder angemessenen Vorschuss.

§ 4 Lieferung und Lieferzeit

(1) Lieferungen erfolgen ab Werk.
(2) Von DER BESCHRIFTER in Aussicht gestellte Fristen und Termine für Lieferungen und Leistungen gelten stets nur annähernd, es sei denn, dass ausdrücklich eine feste Frist oder ein fester Termin zugesagt oder vereinbart ist. Sofern Versendung vereinbart wurde, beziehen sich Lie- ferfristen und Liefertermine auf den Zeitpunkt der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder sonst mit dem Transport beauftragten Dritten. (3) DER BESCHRIFTER kann – unbeschadet seiner Rechte aus Verzug des Auftraggebers –vom Auftraggeber eine Verlängerung von Liefer- und Leistungsfristen oder eine Verschiebung von Liefer- und Leistungsterminen um den Zeitraum verlangen, in dem der Auftraggeber seinen vertraglichen Verpflichtungen gegenüber DER BESCHRIFTER nicht nachkommt.
(4) DER BESCHRIFTER haftet nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (zB. Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen, behördliche Maßnahmen oder die ausblei- bende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten) verursacht worden sind, die DER BESCHRIFTER nicht zu vertreten hat. Sofern solche Ereignisse DER BESCHRIFTER die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behin- derung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, ist DER BESCHRIFTER zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen vorüberge- hender Dauer verlängern sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Soweit dem Auftraggeber infolge der Verzögerung die Abnahme der Lieferung oder Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche schriftliche Erklärung gegenüber DER BESCHRIFTER vom Vertrag zurücktreten. (5) DER BESCHRIFTER ist nur zu Teillieferungen berechtigt, wenn
– die Teillieferung für den Auftraggeber im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist,
– die Lieferung der restlichen bestellten Ware sichergestellt ist und
– dem Auftraggeber hierdurch kein erheblicher Mehraufwand oder zusätzliche Kosten entstehen (es sei denn, DER BESCHRIFTER
erklärt sich zur Übernahme dieser Kosten bereit).
(6) Gerät DER BESCHRIFTER mit einer Lieferung oder Leistung in Verzug oder wird ihm eine Lieferung oder Leistung, gleich aus welchem Grunde, unmöglich, so ist die Haftung von DER BESCHRIFTER auf Schadensersatz nach Maßgabe des § 8 dieser Allgemeinen Lieferbedin- gungen beschränkt.

§ 5 Erfüllungsort, Versand, Verpackung, Gefahrübergang, Abnahme

(1) Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Buchholz, soweit nichts anderes bestimmt ist. Schuldet DER BESCHRIFTER auch die Installation, ist Erfüllungsort der Ort, an dem die Installation zu erfolgen hat.
(2) Die Versandart und die Verpackung unterstehen dem pflichtgemäßen Ermessen von DER BESCHRIFTER.
(3) Die Gefahr geht spätestens mit der Übergabe des Liefergegenstandes (wobei der Beginn des Verladevorgangs maßgeblich ist) an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten auf den Auftraggeber über. Dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder DER BESCHRIFTER noch andere Leistungen (zB. Versand oder Installation) übernommen hat. Verzögert sich der Versand oder die Übergabe infolge eines Umstandes, dessen Ursache beim Auftraggeber liegt, geht die Gefahr von dem Tag an auf den Auftraggeber über, an dem der Liefergegenstand versandbereit ist und DER BESCHRIFTER dies dem Auftraggeber angezeigt hat.
(4) Lagerkosten nach Gefahrübergang trägt der Auftraggeber. Bei Lagerung durch DER BESCHRIFTER betragen die Lagerkosten [0,25]% des Rechnungsbetrages der zu lagernden Liefergegenstände pro abgelaufene Woche. Die Geltendmachung und der Nachweis weiterer oder geringerer Lagerkosten bleiben vorbehalten.
(5) Die Sendung wird von DER BESCHRIFTER nur auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers und auf seine Kosten gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschäden oder sonstige versicherbare Risiken versichert.
(6) Soweit eine Abnahme stattzufinden hat, gilt die Kaufsache als abgenommen, wenn
– die Lieferung und, sofern DER BESCHRIFTER auch die Installation schuldet, die Installation abgeschlossen ist,
– DER BESCHRIFTER dies dem Auftraggeber unter Hinweis auf die Abnahmefiktion nach diesem § 5 (6)
mitgeteilt und ihn zur Abnahme aufgefordert hat,
– seit der Lieferung oder Installation [zwölf] Werktage vergangen sind oder der Auftraggeber
mit der Nutzung der Kaufsache begonnen hat (zB. die gelieferte Anlage in Betrieb genommen hat) und in diesem
Fall seit Lieferung oder Installation [sechs] Werktage vergangen sind, und
– der Auftraggeber die Abnahme innerhalb dieses Zeitraums aus einem anderen Grund als wegen eines gegenüber DER BESCHRIFTER
angezeigten Mangels, der die Nutzung der Kaufsache unmöglich macht oder wesentlich beeinträchtigt, unterlassen hat.

§ 6 Gewährleistung, Sachmängel

(1) Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Lieferung oder, soweit eine Abnahme erforderlich ist, ab der Abnahme.
(2) Die gelieferten Gegenstände sind unverzüglich nach Ablieferung an den Auftraggeber oder an den von ihm bestimmten Dritten sorgfältig zu untersuchen. Sie gelten als genehmigt, wenn DER BESCHRIFTER nicht eine schriftliche Mängelrüge hinsichtlich offensichtlicher Mängel oder anderer Mängel, die bei einer unverzüglichen, sorgfältigen Untersuchung erkennbar waren, binnen sieben Werktagen nach Ablieferung des Liefergegenstandes oder ansonsten binnen sieben Werktagen nach der Entdeckung des Mangels oder jedem früheren Zeitpunkt, in dem der Mangel für den Auftraggeber bei normaler Verwendung des Liefergegenstandes ohne nähere Untersuchung erkennbar war, in der in § 2 (2) Satz 6 bestimmten Weise zugegangen ist. Auf Verlangen von DER BESCHRIFTER ist der beanstandete Liefergegenstand frachtfrei an DER BESCHRIFTER zurückzusenden. Bei berechtigter Mängelrüge vergütet DER BESCHRIFTER die Kosten des günstigsten Versandweges; dies gilt nicht, soweit die Kosten sich erhöhen, weil der Liefergegenstand sich an einem anderen Ort als dem Ort des bestimmungsgemäßen Gebrauchs befindet.
(3) Bei Sachmängeln der gelieferten Gegenstände ist DER BESCHRIFTER nach seiner innerhalb angemessener Frist zu treffenden Wahl zunächst zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung verpflichtet und berechtigt. Im Falle des Fehlschlagens, dh. der Unmöglichkeit, Unzumut- barkeit, Verweigerung oder unangemessenen Verzögerung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung, kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen mindern.
(4) Beruht ein Mangel auf dem Verschulden von DER BESCHRIFTER, kann der Auftraggeber unter den in § 8 bestimmten Voraussetzungen Schadensersatz verlangen.
(5) Bei Mängeln von Bauteilen anderer Hersteller, die DER BESCHRIFTER aus lizenzrechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht beseitigen kann, wird DER BESCHRIFTER nach seiner Wahl seine Gewährleistungsansprüche gegen die Hersteller und Lieferanten für Rechnung des Auftraggebers geltend machen oder an den Auftraggeber abtreten. Gewährleistungsansprüche gegen DER BESCHRIFTER bestehen bei der- artigen Mängeln unter den sonstigen Voraussetzungen und nach Maßgabe dieser Allgemeinen Lieferbedingungen nur, wenn die gerichtliche Durchsetzung der vorstehend genannten Ansprüche gegen den Hersteller und Lieferanten erfolglos war oder, beispielsweise aufgrund einer Insolvenz, aussichtslos ist. Während der Dauer des Rechtsstreits ist die Verjährung der betreffenden Gewährleistungsansprüche des Auftrag- gebers gegen DER BESCHRIFTER gehemmt.
(6) Die Gewährleistung entfällt, wenn der Auftraggeber ohne Zustimmung von DER BESCHRIFTER den Liefergegenstand ändert oder durch Dritte ändern lässt und die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. In jedem Fall hat der Auftraggeber die durch die Änderung entstehenden Mehrkosten der Mängelbeseitigung zu tragen.
(7) Eine im Einzelfall mit dem Auftraggeber vereinbarte Lieferung gebrauchter Gegenstände erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung für Sachmängel.

§ 7 Schutzrechte

(1) DER BESCHRIFTER steht nach Maßgabe dieses § 7 dafür ein, dass der Liefergegenstand frei von die Verwendung des Liefergegenstandes hindernden gewerblichen Schutzrechten oder Urheberrechten Dritter ist. Jeder Vertragspartner wird den anderen Vertragspartner unverzüg- lich schriftlich benachrichtigen, falls ihm gegenüber Ansprüche wegen der Verletzung solcher Rechte geltend gemacht werden.
(2) In dem Fall, dass der Liefergegenstand ein gewerbliches Schutzrecht oder Urheberrecht eines Dritten verletzt, wird DER BESCHRIFTER nach seiner Wahl und auf seine Kosten den Liefergegenstand derart abändern oder austauschen, dass keine Rechte Dritter mehr verletzt werden, der Liefergegenstand aber weiterhin die vertraglich vereinbarten Funktionen erfüllt, oder dem Auftraggeber durch Abschluss eines Lizenzvertrages das Nutzungsrecht verschaffen. Gelingt ihm dies innerhalb eines angemessenen Zeitraums nicht, ist der Auftraggeber be- rechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis angemessen zu mindern. Etwaige Schadensersatzansprüche des Auftraggebers unterliegen den Beschränkungen des § 8 dieser Allgemeinen Lieferbedingungen.
(3) Bei Rechtsverletzungen durch von DER BESCHRIFTER gelieferte Produkte anderer Hersteller wird DER BESCHRIFTER nach seiner Wahl seine Ansprüche gegen die Hersteller und Vorlieferanten für Rechnung des Auftraggebers geltend machen oder an den Auftraggeber ab- treten. Ansprüche gegen DER BESCHRIFTER bestehen in diesen Fällen nach Maßgabe dieses § 7 nur, wenn die gerichtliche Durchsetzung der vorstehend genannten Ansprüche gegen die Hersteller und Vorlieferanten erfolglos war oder, beispielsweise aufgrund einer Insolvenz, aussichtslos ist.
(4) Soweit der Auftraggeber selbst Vorlagen oder andere Beiträge zu dem Liefergegenstand leistet, die Urheberrechte oder andere Schutz- rechte Dritter verletzen, haftet hierfür der Auftraggeber im Innenverhältnis allein. Der Auftragnehmer hält DER BESCHRIFTER insoweit von möglichen Ansprüchen Dritter einschließlich der Kosten der Rechtsverteidigung frei. DER BESCHRIFTER ist nicht zur rechtlichen Überprüfung solcher Beiträge verpflichtet und rät dem Auftraggeber ausdrücklich, sich entsprechend anwaltlich beraten zu lassen. Änderungen von Wer- bemaßnahmen oder deren Rückbau gehen zu Lasten des Auftraggebers es sei denn, DER BESCHRIFTER hat deren Notwendigkeit verursacht.

§ 8 Haftung auf Schadensersatz wegen Verschuldens

(1) Die Haftung von DER BESCHRIFTER auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe dieses § 8 eingeschränkt.
(2) DER BESCHRIFTER haftet nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit seiner Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Er- füllungsgehilfen soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Vertragswesentlich sind die Verpflichtung zur rechtzeitigen Lieferung und Installation des von wesentlichen Mängeln freien Liefergegenstands sowie Beratungs-, Schutz- und Obhuts- pflichten, die dem Auftraggeber die vertragsgemäße Verwendung des Liefergegenstands ermöglichen sollen oder den Schutz von Leib oder Leben von Personal des Auftraggebers oder den Schutz von dessen Eigentum vor erheblichen Schäden bezwecken.
(3) Soweit DER BESCHRIFTER gemäß § 8 (2) dem Grunde nach auf Schadensersatz haftet, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die DER BESCHRIFTER bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder die er bei Anwendung verkehrsüb- licher Sorgfalt hätte voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln des Liefergegenstands sind, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Liefergegenstands typischerweise zu erwarten sind.
(4) Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen von DER BESCHRIFTER.
(5) Soweit DER BESCHRIFTER technische Auskünfte gibt oder beratend tätig wird und diese Auskünfte oder Beratung nicht zu dem von ihm geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung. (6) Die Einschränkungen dieses § 8 gelten nicht für die Haftung von DER BESCHRIFTER wegen vorsätzlichen Verhaltens, für garantierte Be- schaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.

§ 9 Eigentumsvorbehalt

DER BESCHRIFTER behält sich das Eigentum an gelieferten Teilen Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. DER BESCHRIFTER ist berechtigt, die Teile/Kaufgegenstände zurückzunehmen, wenn der Auftraggeber sich vertragswidrig verhält.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Auftraggeber diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat der Auftraggeber DER BESCHRIFTER unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, DER BESCHRIFTER die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Auftraggeber für den DER BESCHRIFTER entstandenen Ausfall.
Der Auftraggeber ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen des Abnehmers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Auftraggeber schon jetzt an DER BESCHRIFTER in Höhe des mit DER BESCHRIFTER vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Auftraggeber bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis von DER BESCHRIFTER, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. DER BESCHRIFTER wird jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungs- verzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.
Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch DER BESCHRIFTER oder den Auftraggeber erfolgt stets namens und im Auftrag für uns. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Auftraggebers an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, DER BESCHRIFTER nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwirbt DER BESCHRIFTER das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbei- tung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Auftraggebers als Hauptsa- che anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Auftraggeber DER BESCHRIFTER anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für DER BESCHRIFTER uns verwahrt. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Auftraggeber tritt der Auftraggeber auch solche Forderungen an DER BESCHRIFTER ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; DER BESCHRIFTER nimmt diese Abtretung schon jetzt an.
DER BESCHRIFTER verpflichtet sich, die ihm zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Auftraggebers freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.”

§ 10 Datenschutz

Der Auftraggeber ist mit der Speicherung seiner Daten einverstanden. Er wird darauf hingewiesen, dass die Daten zur Abwicklung des Ver- trages Dritten (z.B. Banken, Transporteure) weitergeleitet werden.
Es gelten die Datenschutzbestimmungen von DER BESCHRIFTER ergänzend.

§ 11 Schlussbestimmungen

(1) Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen DER BESCHRIFTER und dem Auftraggeber ist nach Wahl von DER BESCHRIFTER Buchholz oder der Sitz des Auftraggebers. Für Klagen gegen DER BESCHRIFTER ist Buchholz ausschließlicher Gerichtsstand. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt. Soweit der Auftraggeber nicht Kaufmann oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, gilt diese Gerichtsstandsvereinbarung nicht.
(2) Die Beziehungen zwischen DER BESCHRIFTER und dem Auftraggeber unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutsch- land. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 (CISG) gilt nicht. (3) Soweit der Vertrag oder diese Allgemeinen Lieferbedingungen Regelungslücken enthalten, gelten zur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrages und dem Zweck dieser Allgemeinen Lieferbedingungen vereinbart hätten, wenn sie die Regelungslücke gekannt hätten.

Buchholz, den 01.06.2018